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Bischofskonferenz beschließt Theologisches Propädeutikum für das Studium des Kanonischen Rechts
Auf ihrer diesjährigen Frühjahrsvollversammlung hat die Deutsche Bischofskonferenz die Einrichtung eines Theologischen Propädeutikums für das Studium des Kanonischen Rechts beschlossen. „Theologie im Fernkurs“ wird aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der Universität München und dem Institut für Kanonistik an der Universität Münster ein viersemestriges Theologisches Propädeutikum durchführen. Dieses Theologische Propädeutikum ist für Hochschulabsolventen ohne theologischen Abschluss die Voraussetzung für ein weiterführendes Lizentiatsstudium im Kanonischen Recht an einer dieser beiden Einrichtungen.  Die Einführung des Theologischen Propädeutikums setzt Vorgaben der Kongregation für das Katholische Bildungswesen in Rom um. Erstmals zum Wintersemester 2011/2012 können Interessierte sich für dieses Theologische Propädeutikum einschreiben. Eine vorherige Beratung durch eines der beiden kanonistischen Institute ist verpflichtend.