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Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
stempel.gifAlle allgemein- oder berufsbildenden Fernunterrichts-Lehrgänge, die in Deutschland auf vertraglicher Basis angeboten werden, unterliegen den Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes und müssen deshalb von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln, einer gemeinsamen Einrichtung aller Bundesländer, zugelassen werden.

Die staatliche Zulassung besteht in der Verleihung eines Siegels. Die Fernunterrichts-Angebote von "Theologie im Fernkurs", für deren Belegung ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen werden muss, sind der Qualitätsüberprüfung durch die ZFU, die eine Art "Verbraucherschutz" garantiert, unterzogen worden und zeigen deshalb das entsprechende Siegel mit Zulassungsnummer.