| Ablass | Ablass: 1. ursprünglich der Nachlass öffentlicher, befristet verhängter Kirchenbuße; 2. der Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon durch die Erlösung in Jesus Christus getilgt sind. Daran sind bestimmte Bedingungen geknüpft wie Beichte, Kommunionempfang, Gebete bzw. gute Werke. Durch die von finanziellen Interessen geleitete Praxis im späten Mittelalter geriet das Ablasswesen in Verruf (Kritik Luthers).
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