| Diakon | Diakon (griech. "Diener"): Inhaber eines kirchlichen Amtes, direkt dem Bischof zugeordnet mit caritativen und verwaltenden Aufgabenbereichen; im NT Helfer bei den Gemeindeversammlungen (Herrenmahl) und in der Armenfürsorge der Gemeinden (Apg 6,1-7), aber andernorts auch in der Verkündigung und als Amtsträger der Gemeinden; im Frühmittelalter wurde der Diakonat Durchgang zum Priestertum; das II. Vatikanum hat den ständigen Diakonat wieder eingeführt; der Amtsauftrag in Glaubensverkündigung, Liturgie und Diakonie wird je nach Pastoralkonzept verschieden gestaltet.
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