| Eigenkirchenwesen | Eigenkirchenwesen: mittelalterliche Praxis, nach der einem Grundbesitzer die auf seinem Grund und Boden stehende Kirche als Eigentum gehören konnte. Er verfügte über ihre Einnahmen, hatte die volle geistliche Leitungsgewalt, konnte einen Priester dafür bestellen und musste ihn unterhalten; von den deutschen Königen auch auf die Reichskirche als "Eigenkirchenrecht" ausgedehnt (Investitur von Bischöfen und Äbten).
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