| Kirchenbuße | Kirchenbuße: Bußpraxis der frühen Kirche; Nach dem (wohl nicht öffentlichen) Sündenbekenntnis wurde der Büßende aus der Gemeinde ausgeschlossen, d.h. er durfte u.a. nicht mehr an der Messe teilnehmen. Am Gründonnerstag wurden die Büßer nach unterschiedlich langer Bußzeit wieder öffentlich in die Gemeinde aufgenommen. Diesem Bußverfahren konnte sich ein Büßer nur einmal im Leben unterziehen.
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