| Kollegialitätsprinzip | Kollegialitätsprinzip: 1. ein verfassungsrechtliches Prinzip der Römischen Republik wonach jedes Magistratsamt mit zwei oder mehr gleichberechtigten Kollegen besetzt werden musste, die gegenseitig das Recht der Intercessio (Verhinderung einer Anordnung des Kollegen) besaßen. In der Republik San Marino stehen noch heute zwei für ein halbes Jahr gewählte Capitani Regenti an der Spitze des Staates, ähnlich vormals bei den Konsuln der Römischen Republik; 2. Kollegiale Zusammenarbeit.
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