| konfessionsverschiedene Trauung | konfessionsverschiedene Trauung: kirchliche Eheschließung eines Katholiken mit einem Partner eines anderen christlichen Bekenntnisses; nach dem Ritus der Kirche vollzogen, in deren Gotteshaus die Trauung statt findet; assistiert ein kath. Geistlicher bei einer ökumenischen Trauung nach ev.-ref. Ordnung, muss von der vom kath. Kirchenrecht vorgeschriebenen Formpflicht befreit werden.
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